Sonderförderung - Ermäßigte Preise für Aktionen und Fahrten (SF)

 

Sonderförderung - Was ist das?

Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert mit dieser Richtlinie die Teilnahme von sozialschwachen Familien am örtlichen Sommer - Ferienprogramm. Die Förderung beträgt maximal 15,-€ pro Aktion und Kind. Die minimale Förderungshöhe beträgt 2,50 € und wird ab einer regulären Teilnehmergebühr von 5,- € bezahlt. Die maximale Förderungssumme wird bei einer Teilnehmergebühr von 30,- € gewährt. Das heißt bei allen Teilnehmergebühren wird zwischen 5,- und 30,- € eine Förderung von 50% vom Kreis übernommen. Sollte die Teilnehmergebühr jetzt mehr als 30,- € betragen, werden 15,- € vom Kreis getragen.

Wer darf dieses in Anspruch nehmen?

Alle Eltern die innerhalb des Kreises Hzgtm. Lauenburg wohnen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • wohngeldberechtigt sind oder
  • Arbeitslosengeld I oder II bekommen oder
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • einen Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) beziehen

Wie läuft das ganze ab?

Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist der folgende Ablauf vorgesehen.

  1. Sie buchen beim Ferienprogramm immer die Gebühr mit der Kennzeichnung SF
  2. Zu jeder Übergabe des Kindes/ Teilnehmer bringen Sie bitte die 1. Seite des Bescheides zur Vorlage mit. Der vor Ort anwesende Betreuer überfliegt den Bescheid und notiert sich den Grund (zB. ALG 2) Danach bekommen Sie den Bescheid zurück.
  3. Die Bezahlung erfolgt bei kleineren Aktion wie gewohnt vor Ort; alles über 10,- € darf auch gerne überwiesen werden.
  4. Sollte sich vor Ort herausstellen, das Sie nicht Förderungsberechtigt sind, wird dieses vor Ort nacherhoben.