Unsere Aktionen zu Ostern. Die genaue Beschreibung der einzelnen Aktionen finden Sie auf unserer Buchhungsplattform wieder.
16.04.2025 Du wolltest schon immer mal wissen wie man Seife herstellt?
17.04.2025 Schnupperschießen mit dem Lasergewehr
19.04.2025 Mit den Osterhasen am Feuerkorb
23.04.2025 Wir wollen ins Wasser - Auf ins Freibad Reinbek
24.04.2025 Schnupperschießen mit den Luftgewehr

Auszug aus den Richtlinien des Jugendferienwerkes Hzgtm Lauenburg (Ferienwerk)
Gefördert werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren (ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) mit Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Es werden Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien gefördert. Hierzu gehören Familien, die Leistungen
• nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld 2),
• nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe),
• Wohngeld,
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw.
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Finanziell leistungsschwache Familien im Sinne dieser Richtlinien sind weiterhin Familien, deren regelmäßiges Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der jeweils aktuellen Sozial-hilferegelsätze festgesetzt.
Bei Familien/Erziehungsberechtigten mit drei oder mehr Kindern wird die Einkommensgrenze auf 230 % des jeweiligen Sozialhilferegelsatzes festgesetzt.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert Maßnahmen freier und öffentlicher Träger, die über einen Zeitraum von mindestens 6 und bis zu 21 Tagen stattfinden, wie folgt:
• Für die Teilnahme an der Maßnahme ist ein Beitrag von 25 % der ausge-schriebenen Teilnahmebeiträge von den Eltern zu tragen. Wenn die Teil-nahme von mehr als zwei Kindern pro Jahr an Ferienfahrten gefördert wird, reduziert sich für das 3. Kind der Beitrag auf 10 %.
• Die Förderung nach diesen Richtlinien kann nur zweimal pro Jahr für die Teilnahme an einer Freizeitmaßnahme, die über einen Zeitraum von mindes-tens 6 Tagen stattfindet, beantragt werden.
• Bei Jugendbildungsveranstaltungen über die Dauer von 2 bis 5 Tagen und bei Maßnahmen von 3 bis 5 Tagen übernimmt der Kreis Herzogtum Lauenburg für den unter (1) genannten Personenkreis auf Antrag bis zu 50 % der Teilnahmebeiträge. Für das dritte Kind reduziert sich der Beitrag von 50% auf 25 %, wenn das erste und zweite Kind im laufenden Jahr, ggf. auch bei anderen Maßnahmen, eine Förderung erhalten haben.
Für die gneaue Höhe der Förderung zur unserer Ferienfreizeit setzen Sie sich mit Frau Tanja Petersen in Verbindung. Sollten die Kinder im laufenden Jahr bereits an anderen Maßnahmen die nach dem Jugendferienwerk des Kreises Hzgtm. Lauenburg gefördert wurden, bitten wir um die Vorlage einer Bescheinigung des Trägers.
Wenn es denn doch nicht reicht....
Unser Ziel ist es, so vielen Kindern wie möglich eine schöne Ferienzeit zu bieten. Wir kalkulieren unsere Preise daher stets so günstig wie möglich - aber es ist uns auch bewusst, das einige Familien hart mit den Geld rechnen müssen und es manchmal trotzdem noch schwierig wird, gerade wenn mehrere Geschwisterkinder teilnehmen wollen.
In einem vertraulichen Gespräch mit Frau Tanja Petersen oder Frau Jana Kreß können wir gerne erörtern, wie für Ihre Kinder auch dann die Teilnahme möglich ist, wenn es eigentlich an der Teilnahmegebühr scheitern würde. Dazu nehmen Sie gerne via E-Mail unter der Adresse
Sonderförderung - Ermäßigte Preise für Aktionen und Fahrten (SF)
Sonderförderung - Was ist das?
Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert mit dieser Richtlinie die Teilnahme von sozialschwachen Familien am örtlichen Sommer - Ferienprogramm. Die Förderung beträgt maximal 15,-€ pro Aktion und Kind. Die minimale Förderungshöhe beträgt 2,50 € und wird ab einer regulären Teilnehmergebühr von 5,- € bezahlt. Die maximale Förderungssumme wird bei einer Teilnehmergebühr von 30,- € gewährt. Das heißt bei allen Teilnehmergebühren wird zwischen 5,- und 30,- € eine Förderung von 50% vom Kreis übernommen. Sollte die Teilnehmergebühr jetzt mehr als 30,- € betragen, werden 15,- € vom Kreis getragen.
Wer darf dieses in Anspruch nehmen?
Alle Eltern die innerhalb des Kreises Hzgtm. Lauenburg wohnen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- wohngeldberechtigt sind oder
- Arbeitslosengeld I oder II bekommen oder
- Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- einen Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) beziehen
Wie läuft das ganze ab?
Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist der folgende Ablauf vorgesehen.
- Sie buchen beim Ferienprogramm immer die Gebühr mit der Kennzeichnung SF
- Zu jeder Übergabe des Kindes/ Teilnehmer bringen Sie bitte die 1. Seite des Bescheides zur Vorlage mit. Der vor Ort anwesende Betreuer überfliegt den Bescheid und notiert sich den Grund (zB. ALG 2) Danach bekommen Sie den Bescheid zurück.
- Die Bezahlung erfolgt bei kleineren Aktion wie gewohnt vor Ort; alles über 10,- € darf auch gerne überwiesen werden.
- Sollte sich vor Ort herausstellen, das Sie nicht Förderungsberechtigt sind, wird dieses vor Ort nacherhoben.
B E I S P I E L
Kürbisschnitzen
27.10.2023 13:30 -17:00
Treffpunkt: Youz Schwarzenbek
Heute fahren wir zum Einstimmen auf Halloween in die Kürbisscheune Worth. Dort schnitzen wir grimmige oder lustige Grimassen in den zuvor ausgehöhlten Kürbis.
Alter ab 6 Jahre
Kosten: wird noch ermittelt