sjr-schwarzenbek.de
  1. **Aktuelle Seite: ** 
  2. **Startseite**
  3. Uncategorised

Auszug aus den Richtlinien des Jugendferienwerkes Hzgtm Lauenburg (Ferienwerk)

 

Gefördert werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren (ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) mit Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg.

Es werden Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien gefördert. Hierzu gehören Familien, die Leistungen
• nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld 2),
• nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe),
• Wohngeld,
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw.
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Finanziell leistungsschwache Familien im Sinne dieser Richtlinien sind weiterhin Familien, deren regelmäßiges Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der jeweils aktuellen Sozial-hilferegelsätze festgesetzt.

Bei Familien/Erziehungsberechtigten mit drei oder mehr Kindern wird die Einkommensgrenze auf 230 % des jeweiligen Sozialhilferegelsatzes festgesetzt.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert Maßnahmen freier und öffentlicher Träger, die über einen Zeitraum von mindestens 6 und bis zu 21 Tagen stattfinden, wie folgt:

• Für die Teilnahme an der Maßnahme ist ein Beitrag von 25 % der ausge-schriebenen Teilnahmebeiträge von den Eltern zu tragen. Wenn die Teil-nahme von mehr als zwei Kindern pro Jahr an Ferienfahrten gefördert wird, reduziert sich für das 3. Kind der Beitrag auf 10 %.

• Die Förderung nach diesen Richtlinien kann nur zweimal pro Jahr für die Teilnahme an einer Freizeitmaßnahme, die über einen Zeitraum von mindes-tens 6 Tagen stattfindet, beantragt werden.

• Bei Jugendbildungsveranstaltungen über die Dauer von 2 bis 5 Tagen und bei Maßnahmen von 3 bis 5 Tagen übernimmt der Kreis Herzogtum Lauenburg für den unter (1) genannten Personenkreis auf Antrag bis zu 50 % der Teilnahmebeiträge. Für das dritte Kind reduziert sich der Beitrag von 50% auf 25 %, wenn das erste und zweite Kind im laufenden Jahr, ggf. auch bei anderen Maßnahmen, eine Förderung erhalten haben.

Für die gneaue Höhe der Förderung zur unserer Ferienfreizeit setzen Sie sich mit Frau Tanja Petersen in Verbindung. Sollten die Kinder im laufenden Jahr bereits an anderen Maßnahmen die nach dem Jugendferienwerk des Kreises Hzgtm. Lauenburg gefördert wurden, bitten wir um die Vorlage einer Bescheinigung des Trägers.

Wenn es denn doch nicht reicht....

Unser Ziel ist es, so vielen Kindern wie möglich eine schöne Ferienzeit zu bieten. Wir kalkulieren unsere Preise daher stets so günstig wie möglich - aber es ist uns auch bewusst, das einige Familien hart mit den Geld rechnen müssen und es manchmal trotzdem noch schwierig wird, gerade wenn mehrere Geschwisterkinder teilnehmen wollen.
In einem vertraulichen Gespräch mit Frau Tanja Petersen oder Frau Jana Kreß können wir gerne erörtern, wie für Ihre Kinder auch dann die Teilnahme möglich ist, wenn es eigentlich an der Teilnahmegebühr scheitern würde. Dazu nehmen Sie gerne via E-Mail unter der Adresse **Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.** Kontakt auf oder wenden sich im Youz an Frau Kreß

Sonderförderung - Ermäßigte Preise für Aktionen und Fahrten (SF)

 

Sonderförderung - Was ist das?

Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert mit dieser Richtlinie die Teilnahme von sozialschwachen Familien am örtlichen Sommer - Ferienprogramm. Die Förderung beträgt maximal 15,-€ pro Aktion und Kind. Die minimale Förderungshöhe beträgt 2,50 € und wird ab einer regulären Teilnehmergebühr von 5,- € bezahlt. Die maximale Förderungssumme wird bei einer Teilnehmergebühr von 30,- € gewährt. Das heißt bei allen Teilnehmergebühren wird zwischen 5,- und 30,- € eine Förderung von 50% vom Kreis übernommen. Sollte die Teilnehmergebühr jetzt mehr als 30,- € betragen, werden 15,- € vom Kreis getragen.

Wer darf dieses in Anspruch nehmen?

Alle Eltern die innerhalb des Kreises Hzgtm. Lauenburg wohnen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • wohngeldberechtigt sind oder
  • Arbeitslosengeld I oder II bekommen oder
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • einen Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) beziehen

Wie läuft das ganze ab?

Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist der folgende Ablauf vorgesehen.

  1. Sie buchen beim Ferienprogramm immer die Gebühr mit der Kennzeichnung SF
  2. Zu jeder Übergabe des Kindes/ Teilnehmer bringen Sie bitte die 1. Seite des Bescheides zur Vorlage mit. Der vor Ort anwesende Betreuer überfliegt den Bescheid und notiert sich den Grund (zB. ALG 2) Danach bekommen Sie den Bescheid zurück.
  3. Die Bezahlung erfolgt bei kleineren Aktion wie gewohnt vor Ort; alles über 10,- € darf auch gerne überwiesen werden.
  4. Sollte sich vor Ort herausstellen, das Sie nicht Förderungsberechtigt sind, wird dieses vor Ort nacherhoben.

 

B E I S P I E L

 

Kürbisschnitzen

27.10.2023 13:30  -17:00

Treffpunkt: Youz Schwarzenbek

Heute fahren wir zum Einstimmen auf Halloween in die Kürbisscheune Worth. Dort schnitzen wir grimmige oder lustige Grimassen in den zuvor ausgehöhlten Kürbis.

Alter ab 6 Jahre

Kosten: wird noch ermittelt

 

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6

Main Menu

  • Home
  • Impressum
    • Satzung
      • Ordnungen
    • Teilnahmebediengung

Ferienprogramm

  • Allgemeine Hinweise
    • Sonderförderung
    • Jugendferienwerk
    • Wenn es doch nicht reicht
  • Ferienprogramme
    • Osterferien
    • Sommerferien
      • Sommerferien Woche 1 & 2
      • Sommerferien Woche 3 & 4
      • Sommerferien Woche 5 & 6
    • Herbstferien
  • Freizeiten

Spielgeräte zum Verleihen

  • Spielgeräte outdor

Protokolle des SJR

  • Jahreshauptversammlungen
Der Stadtjugendverein Schwarzenbek e.V. engagiert sich dafür, Räume für Jugendliche und junge Menschen zu schaffen, in denen sie Kontakte knüpfen, sich weiterentwickeln und aktiv ihre Freizeit gestalten können. Die Freizeitprogramme in Schwarzenbek bieten die Möglichkeit, neue Aktivitäten auszuprobieren, Vereine und Initiativen zu entdecken und Gleichgesinnte zu finden. Gemeinsame Projekte mit dem Jugendzentrum Youz und dem Stadtjugenddienst erweitern die Möglichkeiten zur Teilnahme am kulturellen und sportlichen Leben der Stadt. Das Interesse an Jugendaktivitäten überschneidet sich oft mit Diskussionen über Glücksspiel und Unterhaltung im weiteren Sinne. Die Geschichte des Glücksspiels, seine Entwicklung von alten Traditionen zu modernen Formaten, ist Teil der allgemeinen Kultur und der Interessen der Gesellschaft. Auf der Websiteamfoo.definden Sie Materialien zu dieser Entwicklung und den sich im Laufe der Jahrhunderte verändernden Wahrnehmungen des Glücksspiels. Diese Lektüre hilft Ihnen, beliebte Hobbys aus einer anderen Perspektive zu betrachten und ihre Auswirkungen auf Freizeit und Kulturerbe zu verstehen. Die vielfältigen Angebote für junge Menschen beim Schwarzenbek e.V. und das Wissen über die historischen Aspekte des Glücksspiels ergänzen sich gegenseitig. Einerseits werden Bedingungen für eine aktive und wohltuende Erholung geschaffen, andererseits bietet es die Möglichkeit, den kulturellen Kontext der Unterhaltung zu verstehen, der Generationen geprägt hat. Diese Kombination aus lehrreichen und unterhaltsamen Elementen macht die Freizeit bereichernd und abwechslungsreicher.
AU Online Casinos That Accept Credit Cards Best Casino Sites for Indian High Rollers 2025 Real Relationship Apps in the US That Actually Work