Unsere Großspielgeräte outdoor, die meisten sind auf unseren Vereinsanhänger verlastet. Wo neben den Großspielgeräten auch anderes Veranstaltungszubehör zu finden ist.
Unsere Fahrzeuge findet Ihr hier.
Unsere Wettkampfspiel findet Ihr hier.
Unsere Spiele zum Zeitvertreib findet Ihr hier.
Das Zubehör usw. findet Ihr hier.
HIer finden Sie unser Sommerferienprogramm für die Sommerferien. Unsere Freizeit finden Sie in der Rubrik Freizeiten. Für die Sommerferien gelten auch die Förderungen der Richtlinie Sonderförderung. Eine genaue Beschreibung des Ferienprogrammes finden Sie auf unsere Buchungsplattform.
Ab den 05.05.2025 schalten wir hier die ersten Angebote zur Ansicht frei.
Ab den 12.06.2025 schalten wir die Anmeldungen frei.

Leider müssen wir Euch mitteilen, dass die Graffiti Kurse voraussichtlich nicht stattfinden werden.
Unsere Aktionen zu Ostern. Die genaue Beschreibung der einzelnen Aktionen finden Sie auf unserer Buchhungsplattform wieder.
16.04.2025 Du wolltest schon immer mal wissen wie man Seife herstellt?
17.04.2025 Schnupperschießen mit dem Lasergewehr
19.04.2025 Mit den Osterhasen am Feuerkorb
23.04.2025 Wir wollen ins Wasser - Auf ins Freibad Reinbek
24.04.2025 Schnupperschießen mit den Luftgewehr
Auszug aus den Richtlinien des Jugendferienwerkes Hzgtm Lauenburg (Ferienwerk)
Gefördert werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren (ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) mit Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Es werden Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien gefördert. Hierzu gehören Familien, die Leistungen
• nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld 2),
• nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe),
• Wohngeld,
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw.
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Finanziell leistungsschwache Familien im Sinne dieser Richtlinien sind weiterhin Familien, deren regelmäßiges Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der jeweils aktuellen Sozial-hilferegelsätze festgesetzt.
Bei Familien/Erziehungsberechtigten mit drei oder mehr Kindern wird die Einkommensgrenze auf 230 % des jeweiligen Sozialhilferegelsatzes festgesetzt.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert Maßnahmen freier und öffentlicher Träger, die über einen Zeitraum von mindestens 6 und bis zu 21 Tagen stattfinden, wie folgt:
• Für die Teilnahme an der Maßnahme ist ein Beitrag von 25 % der ausge-schriebenen Teilnahmebeiträge von den Eltern zu tragen. Wenn die Teil-nahme von mehr als zwei Kindern pro Jahr an Ferienfahrten gefördert wird, reduziert sich für das 3. Kind der Beitrag auf 10 %.
• Die Förderung nach diesen Richtlinien kann nur zweimal pro Jahr für die Teilnahme an einer Freizeitmaßnahme, die über einen Zeitraum von mindes-tens 6 Tagen stattfindet, beantragt werden.
• Bei Jugendbildungsveranstaltungen über die Dauer von 2 bis 5 Tagen und bei Maßnahmen von 3 bis 5 Tagen übernimmt der Kreis Herzogtum Lauenburg für den unter (1) genannten Personenkreis auf Antrag bis zu 50 % der Teilnahmebeiträge. Für das dritte Kind reduziert sich der Beitrag von 50% auf 25 %, wenn das erste und zweite Kind im laufenden Jahr, ggf. auch bei anderen Maßnahmen, eine Förderung erhalten haben.
Für die gneaue Höhe der Förderung zur unserer Ferienfreizeit setzen Sie sich mit Frau Tanja Petersen in Verbindung. Sollten die Kinder im laufenden Jahr bereits an anderen Maßnahmen die nach dem Jugendferienwerk des Kreises Hzgtm. Lauenburg gefördert wurden, bitten wir um die Vorlage einer Bescheinigung des Trägers.